Turnverein Erkelenz 1860 e.V.

Verein

Bericht zur Mitgliedersammlung 2019

==> Protokoll

Auszug:

TOP 8: Neu- und Ergänzungswahlen nach Wahlordnung (gewählt wird jeweils für 2 Jahre)
a) eines/einer 1. stellv. Vorsitzenden
           Wiederwahl: Gaby Mohrhenn
b) eines/einer 2. stellv. Vorsitzenden
           Wiederwahl: Norbert Böbel
c) eines/einer Sozialwart/in
           Wiederwahl: Heinz Dickert
d) 2 Beisitzer
           Wiederwahl: Thomas Mertens und Moritz Moeller
           Zusätzlich wurde Karla Karaskiwiecz gewählt. 2018 war ein Posten als Beisitzer frei geblieben, der nun besetzt werden konnte.
e) Bekanntgabe der Jugendwarte
           Keine neuen Jugendwarte, beide Posten unbesetzt
f) Bekanntgabe der aktuellen Abteilungsleiter
g) Kassenprüfer – für drei Jahre
           Rainer Kamp

TOP 10: Alle Vorschläge zu den Satzungsänderungen wurden von der Mitgliederversammlung angenommen

TOP 3: Ehrungen

25 Jahre Mitglied im ETV

  • Thomas Bernath
  • Andreas Christophel
  • Christoph Dohmen-Funke
  • Karin Franken
  • Jakob Funke
  • Tobias Funke
  • Michael Jacobs
  • Brigitte Karner
  • Gaby Mohrhenn
  • Philipp Mohrhenn
  • Sebastian Mohrhenn
  • Mateo Vos

40 Jahre Mitglied im ETV

  • Hagen Becker
  • Axel Bohrer
  • Ruth Dohmen
  • Sabine Esser
  • Ulla Eßer
  • Frank Fischer
  • Udo Grondowski
  • Helga Jennessen
  • Sigrun Peidl

50 Jahre Mitgliedschaft

  • Heinz Dickert

70 Jahre Mitgliedschaft

  • Erika Dickert

80 Jahre Mitgliedschaft

  • Josef Krahe

Ehrung verdienter Ehrenamtler

  • Steffi Ritz

    Handball
    - 08/2009 hat sie die Minis übernommen
    - 2013/2014 – Kreismeister mit der weiblichen E
    - 2014 – Spielertrainerin der 1. Damen
    - 2015/2016 – Kreismeister mit der weiblichen D
    - 2016/2017 – weibliche C in der Verbandsliga
    - 2017/2018 – weibliche C in der Oberliga
    - 2018/2019 – weibliche B in der Oberliga
    - 2018/2019 – weibliche C in der Verbandsliga

  • Ute Holt

    Schwimmen
    - Seit 10 Jahren Übungsleiterin
    - Stellvertretende Abteilungsleiterin
    - Wettkampforganisation / Meldungen

  • Melanie Lennartz

    Leichtathletik
    - Seit 1993 Mitglied im ETV
    - Etwa vor 15 Jahren als Gruppenhelferin eingestiegen

  • Karola Zeitner

    Turnen
    - seit 15 Jahren Übungsleiterin
    - Stellvertretende Abteilungsleiterin seit 2007

  • Hans-Georg Fothen

    Basketball
    - Abteilungsleiter seit 2003
    - Hat die Abteilung aufgefangen, als die Abspaltung des heutigen BBC war

  • Heinz-Jürgen Lemmen

    Schwimmen
    - Mitglied seit 1999
    - Abteilungsleiter seit 2003
    - Auf dem Bezirkstag des Schwimmbezirks AC 2018 mit der Silbernen Ehrennadel des Schwimmverbandes NRW ausgezeichnet
    - 2015 Ehrung bei der Sportlerehrung der Stadt Erkelenz für sein Ehrenamt

  • Rainer Kamp

    Handball
    - Seit 1983 Mitglied im ETV
    - Seit 30 Jahren Schiedsrichterwart im und für den  ETV
    - Rechtswarts

  • Peter Peidl

    Vorsitzender, seit 10 Jahren
    - Übungsleiter seit 1986, mit Pausen
    - Vorstandsarbeit mit Pausen seit 1988, u.a. Schwimmwart, Beisitzer und stellv. Geschäftsführer

  • Kurt Mohrhenn

    Finanzverwalter, seit 10 Jahren
    - Abteilungsleiter Leichtathletik, 1996-1999
    - seit 2012 Wettkampfbüro Leichtathletik

 


Einladung zur Mitgliederversammlung 2019

Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit lade ich Sie gem. § 11, Abs. 3 unserer Satzung recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Dienstag, den 21. Mai 2019, 19.00 Uhr,

Oerather Mühle, Roermonder Str. 36, Erkelenz.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Totengedenken
  2. Regularien – Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Ehrungen
  4. Jahresberichte
    a) des Vorsitzenden
    b) des Finanzverwalters und der Geschäftsführerin
    c) des Jugendleiters
    d) der Abteilungen
  5. Bericht des Datenschutzbeauftragten
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Neu- und Ergänzungswahlen nach Wahlordnung (gewählt wird jeweils für 2 Jahre)
    a) eines/einer 1. stellv. Vorsitzenden      (bisher Gaby Mohrhenn)
    b) eines/einer 2. stellv. Vorsitzenden (bisher Norbert Böbel)
    c) eines/einer Sozialwart/in (bisher Heinz Dickert)
    d) 2 Beisitzer (bisher Thomas Mertens und Moritz Moeller)
    e) Bekanntgabe der Jugendwarte
    f) Bekanntgabe der aktuellen Abteilungsleiter
    g) Kassenprüfer – für drei Jahre
  9. Beitrag
  10. Satzungsänderung
  11. Anträge
  12. Veranstaltungen und Planungen für das Jahr 2019
  13. Verschiedenes
  14. Schlusswort

Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern zur Mitgliederversammlung müssen, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden.

Die Versammlung ist  ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ungeachtet dessen freue ich mich, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können.

Mit sportlichen Grüßen

Turnverein Erkelenz 1860 e. V.
Der Vorstand

Peter Peidl
Vorsitzender

Hinweis: An diesem Tag, zu dieser Zeit werden alle sportlichen Aktivitäten eingestellt.

P.S. Unser Archiv wächst. Wer noch Zeitungsartikel oder andere Berichte, Saisonhefte, Veranstaltungshefte und/oder Fotos hat, kann sie gerne in der Geschäftsstelle abgeben.


==> Download der Einladung inkl. der Satzungsänderungen hier


Jahresberichte

- Rechenschaftsbericht / Bericht der Geschäftsführerin
- Abteilung: Diabetes
- Abteilung: Handball
- Abteilung: Leichtathletik
- Abteilung: Schwimmen
- Abteilung: Tischtennis
- Abteilung: Turnen


zu TOP 10: Satzungsänderungen / Ergänzungen

 

Neu

Erklärung

 

Präambel

Der Turnverein Erkelenz 1860 e.V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren:

Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.

Der Verein tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.

Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, welt-anschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.

Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.

 

 

Aus der Mustersatzung entnommen: Der Satzung kann eine Präambel vorangestellt werden, in der die Absichten und der Grundkonsens des Vereins beschrieben werden. Der Inhalt der Präambel ist allerdings nicht mit dem Zweck des Vereins im Sinne des Vereinsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts zu verwechseln, der in der Satzung selbst beschrieben wird. Vielmehr stellt die Präambel ein Leitbild für die Vereinsarbeit und eine allgemeine Absichtserklärung dar. Diese können im Rahmen der Auslegung von Satzungsvorschriften oder bei Entscheidungen im Verein, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein oder bei Verhängung von Vereinsstrafen, Bedeutung erlangen.

 

 

Alte Satzung

Änderung

Erklärung

§2
Zweck und Aufgaben des Vereins

c) die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen;

 

 

 

c) die Teilnahme und Durchführung an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen;

 

 

Der Hinweis: Durchführung – fehlte bisher

 

Sonst: ohne Änderung

 

 

Alte Satzung

Ergänzung

Erklärung

§5
Arten der Mitgliedschaft

(1) Der Verein besteht aus:
  a) aktiven Mitgliedern
  b) passiven Mitgliedern
  c) Ehrenmitgliedern

 

 

 

d) außerordentlichen Mitgliedern

 

 

Für Angebote im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann es sinnvoll sein, Unternehmen als juristische Personen aufzunehmen.

 

(5) Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen.

Korrespondiert mit §5 (1) d

 

Alte Satzung

Änderungung

§6
Beendigung der Mitgliedschaft

(2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand….

§6
Beendigung der Mitgliedschaft

(2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins.….

 

Alte Satzung

Änderungung

Erklärung

§7
Beiträge, Gebühren, Bankeinzug

(7) Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.

 

§7
Beiträge, Gebühren, Bankeinzug

(7) Von Mitgliedern, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.

 

 

 

Aktualisierung

(11) Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder –pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am Lastschriftverfahren erlassen.

(11) Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder –pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erlassen.

 

 

Aktualisierung

 

Alte Satzung

Änderung

Erklärung

§8
Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder


(1)
Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, können ihre Mitgliederrechte nicht persönlich ausüben. Diese werden durch ihre gesetzlichen Vertreter wahrgenommen.

§8
Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

(1) Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.

 

In unserer Satzung waren die Rechte und Pflichten der minderjährigen Mitglieder unzureichend geregelt.

Wir haben uns an der Mustersatzung orientiert und den dortigen §10 zu 100% übernommen.

(2) Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliederrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind dagegen von der Wahrnehmung ausgeschlossen

(2) Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen, sind aber berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

 

 

Alte Satzung

Änderung

Erklärung

§9
Organe des Vereins


4. die Vereinsjugend.

§9
Organe des Vereins


4. Jugendversammlung

5. Jugendausschuss.

 

 

War bei uns nicht korrekt wiedergegeben. S. §16 (3)

 

Alte Satzung

Änderung

Erklärung

§11
Die ordentliche Mitgliederversammlung

(3) Die Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mit Schreiben an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Eine Einladung  durch E-Mail bei bekannter E-Mail-Adresse gilt als zulässig. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss fest.

§11
Die ordentliche Mitgliederversammlung

 

(3)

 

 

in Textform

Eine Einladung in elektronischer Form gilt als zulässig…..

Das Vereinsrecht enthält keine Vorschrift, in welcher Form die Mitgliederversammlung ein-zuberufen ist. Die Form soll aber in der Satzung festgelegt werden (§ 58 Nr. 4 BGB). Wegen des Teilnahmerechts jedes Mitglieds muss die Einladungsform aber so gewählt werden, dass jedes Mitglied auch Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangt oder erlangen kann. Die Satzung kann für die Einladung „in Textform“ ausreichen lassen. Dann können diejenigen Mitglieder, die über entsprechende technische Einrichtungen verfügen, auch per Telefax oder E-Mail eingeladen werden. Das OLG Hamburg (Beschluss vom 06.05.2013, Az.: 2 W 35/13) sowie das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.03.2013, Az.: 3 W 149/12) haben entschieden, dass die Einberufung per E-Mail genügt, wenn die Satzung eine schriftliche Einladung vorsieht. Die Einberufung der Mitgliederversammlung eines e.V. per E-Mail ist ohne Unterschrift wirksam, wenn die Satzung die Einberufung in schriftlicher Form vorsieht. Gem. § 127 Abs. 1 i.V.m. § 126 Abs. 3 BGB kann daher die in der Satzung festgelegte Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, wobei gem. § 127 Abs. 2 BGB eine Unterschrift nicht erforderlich ist. Die Einberufung kann auch über einen Aushang oder über die Homepage des Vereins erfolgen. …

(10)

…. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

(10)

….Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.

 

 

 

Alte Satzung

Änderung

Erklärung

§20
Ausschluss aus dem Verein

 

§20
Ausschluss aus dem Verein

(1)

IV. dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer Gesinnung oder durch Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet.

 

 

 

Neu. Anpassung an Mustersatzung

 

Alte Satzung

Änderung

Erklärung

§22
Datenschutz im Verein

(1) Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

(2) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

§22
Datenschutz im Verein

 

(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

 

(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und

- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.

 

 

 

 

(4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.

 

 

Zum 25.05.2018 trat ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union in Kraft.

 

Absatz (2) wird komplett ersetzt durch die  Fassung der Mustersatzung des LSB NRW

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neu, aus Mustersatzung