Turnverein Erkelenz 1860 e.V.

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Protokoll der Mitgliederversammlung ==>PDF


Einladung zur Mitgliederversammlung 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit lade ich Sie gem. § 11, Abs. 3 unserer Satzung recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Dienstag, den 24. August 2021, 19.00 Uhr,

Erka-Halle - Haupteingang, Krefelder Strasse, Erkelenz.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Totengedenken
  2. Regularien – Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Ehrungen
  4. Jahresberichte
    a) des Vorsitzenden
    b) des Finanzverwalters/Geschäftsführerin
    c) des Jugendleiters
    d) der Abteilungen
    (Die Berichte stehen als PDF-Datei ab dem 10. August zum Download bereit - s.u. - oder können in der Geschäftsstelle abgeholt werden)
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neu- und Ergänzungswahlen nach Wahlordnung (gewählt wird jeweils für 2 Jahre)
    a) eines/einer 1. Stellv. Vorsitzenden (bisher Gaby Mohrhenn)
    b) eines/einer 2. Stellv. Vorsitzenden (bisher Ayla Lohkamp)
    b) eines/einer Sozialwart/in (bisher Heinz Dickert)
    c) 2 Beisitzer (bisher Thomas Mertens und Moritz Moeller)
    d) Bekanntgabe der Jugendwarte
    e) Bekanntgabe der aktuellen Abteilungsleiter/innen
    f) Kassenprüfer – für drei Jahre
  8. Beitragsanpassung
  9. Satzungsänderung/Ergänzung:
    NEU: §2 (2) i) Schaffung von Angeboten zur Prävention und Rehabilitation im Gesundheitswesen;
  10. Anträge
  11. Veranstaltungen und Planungen für das Jahr 2021
  12. Verschiedenes
  13. Schlusswort

Es gilt das nachfolgend aufgeführte Hygienekonzept:

Hygienekonzept

Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst wird, ist die Durchführung unserer Mitgliederversammlung unter Einhaltung von bestimmten Vorsichtsmaßnahmen zugelassen. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet, das den bestmöglichen Schutz aller Menschen vor Ort gewährleistet.

 Folgende Regeln und Maßnahmen sind unbedingt zu beachten bzw. einzuhalten:

  • Geschlossene Gesellschaft, Zutritt nur für Mitglieder des TV Erkelenz. Ausnahme sind lediglich geladene Nicht-Mitglieder (Gäste)
  • Der Mindestabstand von 1,5 m wird durch Markierungen auf den Sitzplätzen sichergestellt. Änderungen an den Markierungen sind nur durch die Organisatoren der Veranstaltung zulässig
  • Während der Veranstaltung wird durch die Lüftungsanlage der Erka-Halle eine ausreichende Belüftung sichergestellt.
  • Aus Infektionsschutzgründen ist die Teilnahmen an der Mitgliedsversammlung an ein negatives Testergebnis geknüpft. Getestete Personen müssen über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
  • Dabei gilt generell: Vollständig Geimpfte und Genesene stehen Personen mit negativem Testergebnis gleich. (3G-Regel)
  • Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:
    • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder
    • den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
    • den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
  • Die o.g. Nachweise sind bei Zutritt zur Erka-Halle den Vertretern des ETV vorzulegen. Falls Sie mindestens eines der vorgenannten Kriterien nicht erfüllen können, ist Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung leider nicht möglich
  • Zutritt zur Veranstaltung ist für Mitglieder nur nach vorheriger Registrierung von Name, Vorname und Unterschrift zulässig, bei Nicht-Mitgliedern ist zusätzlich die Nennung der Wohnadresse sowie einer Telefonnummer notwendig
  • Die hier erhobenen Daten können vier Wochen lang zur evtl. notwendigen Rückverfolgbarkeit gemäß §2a, Absatz 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW genutzt werden
  • Die satzungsgemäße Erfassung der teilnehmenden Vereinsmitglieder findet separat statt
  • Die Mitglieder werden gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen, es werden allerdings auch Schreiber zur Einmalnutzung zur Verfügung gestellt
  • Vor Eintritt erfolgt an zentraler Stelle die Registrierung, bei Bildung von Warteschlangen ist unbedingt auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten
  • Als zusätzliche Maßnahme sind vor Eintritt die Hände zu desinfizieren, Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt
  • Bei Bewegung innerhalb des Raumes ist das Tragen eines Mund- Nasenschutzes zwingend vorgeschrieben. Nach Einnahme des Sitzplatzes kann die Bedeckung abgenommen werden.

Der Vorstand des TV Erkelenz 1860 e.V.

Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern zur Mitgliederversammlung müssen, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Die Versammlung ist  ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ungeachtet dessen freue ich mich, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können.

Mit sportlichen Grüßen

Turnverein Erkelenz 1860 e. V.

Peter Peidl
Vorsitzender
Erkelenz, 6. Juli 2021

Hinweis: An diesem Tag, zu dieser Zeit fallen die Trainingseinheiten des ETV aus!


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