Zuschuß für Handball
Wir sagen der Kreissparkasse Heinsberg - D A N K E
In diesem Jahr stehen wieder einige hochkarätige Veranstaltungen des ETV in unserem Veranstaltungskalender.
16./17. Februar | Deutsche-Mannschaftsmeisterschaft Schwimmen |
15.-19. April | Handballcamp |
27. April | Aprilsportfest der Leichtathleten mit etwa 150 Teilnehmern |
8./9. Juni | 26. Internationales Pfingstturnier Tischtennis |
16. Juni | NEW-Citylauf |
7./8. September | 19. Internationales Schwimmfest |
14. September | Sportabzeichenfest |
20. September | Abendsportfest Leichtathletik (~150 Teilnehmer) |
Außerdem werden wir wieder zwei Sichtungscamps in Kooperation mit dem Handballverband Niederrhein durchführen. Einmal in den Osterferien und einmal in den Herbstferien. Zu diesen je 4-tägigen Sichtungscamps werden jeweils etwa 130 talentierte Handballer/innen eingeladen, welche dann ggfls. in weiterführende Kader eingeladen werden. In den letzten zwei Jahren, waren sowohl die Vierfachhalle Erka, also auch Karl-Fischer Halle Austragungsorte. Die Kinder werden in dieser Zeit trainiert, betreut, verpflegt. Auch unsere etwa 15 ehrenamtlichen Helfer stehen in dieser Zeit dafür zur Verfügung.
Unsere Handballer/innen sind durch diese Camps ebenfalls sportlich gewachsen. So spielen unsere C-Mädels in der Verbandsliga und unsere B-Mädels sogar in der Oberliga, welche die höchste Jugendklasse ist. Beide Mannschaften sind auch in dieser laufenden Saison sehr erfolgreich.
Um auch in diesem Jahr diese Mammutaufgabe zu bewältigen, hofften wir auf eine Zuwendung aus den Mitteln des PS-Zweckertrages und stellten den Antrag bei der Kreissparkasse Heinsberg.
Nun kam die Einladung. Jürgen Sorgalla (Abteilungsleiter Handball) und Petra Zittrich (Geschäftsführerin) folgten dieser sehr gerne. Und sie freuten sich sehr, denn der Umschlag, überreicht durch Manfred Printzen (Filialleiter Zweigstelle Ziegelweiher), hilft enorm.
Bericht zur Mitgliedersammlung 2019
Auszug:
TOP 8: Neu- und Ergänzungswahlen nach Wahlordnung (gewählt wird jeweils für 2 Jahre)
a) eines/einer 1. stellv. Vorsitzenden
Wiederwahl: Gaby Mohrhenn
b) eines/einer 2. stellv. Vorsitzenden
Wiederwahl: Norbert Böbel
c) eines/einer Sozialwart/in
Wiederwahl: Heinz Dickert
d) 2 Beisitzer
Wiederwahl: Thomas Mertens und Moritz Moeller
Zusätzlich wurde Karla Karaskiwiecz gewählt. 2018 war ein Posten als Beisitzer frei geblieben, der nun besetzt werden konnte.
e) Bekanntgabe der Jugendwarte
Keine neuen Jugendwarte, beide Posten unbesetzt
f) Bekanntgabe der aktuellen Abteilungsleiter
g) Kassenprüfer – für drei Jahre
Rainer Kamp
TOP 10: Alle Vorschläge zu den Satzungsänderungen wurden von der Mitgliederversammlung angenommen
TOP 3: Ehrungen
25 Jahre Mitglied im ETV
40 Jahre Mitglied im ETV
50 Jahre Mitgliedschaft
70 Jahre Mitgliedschaft
80 Jahre Mitgliedschaft
Ehrung verdienter Ehrenamtler
Handball
- 08/2009 hat sie die Minis übernommen
- 2013/2014 – Kreismeister mit der weiblichen E
- 2014 – Spielertrainerin der 1. Damen
- 2015/2016 – Kreismeister mit der weiblichen D
- 2016/2017 – weibliche C in der Verbandsliga
- 2017/2018 – weibliche C in der Oberliga
- 2018/2019 – weibliche B in der Oberliga
- 2018/2019 – weibliche C in der Verbandsliga
Schwimmen
- Seit 10 Jahren Übungsleiterin
- Stellvertretende Abteilungsleiterin
- Wettkampforganisation / Meldungen
Leichtathletik
- Seit 1993 Mitglied im ETV
- Etwa vor 15 Jahren als Gruppenhelferin eingestiegen
Turnen
- seit 15 Jahren Übungsleiterin
- Stellvertretende Abteilungsleiterin seit 2007
Basketball
- Abteilungsleiter seit 2003
- Hat die Abteilung aufgefangen, als die Abspaltung des heutigen BBC war
Schwimmen
- Mitglied seit 1999
- Abteilungsleiter seit 2003
- Auf dem Bezirkstag des Schwimmbezirks AC 2018 mit der Silbernen Ehrennadel des Schwimmverbandes NRW ausgezeichnet
- 2015 Ehrung bei der Sportlerehrung der Stadt Erkelenz für sein Ehrenamt
Handball
- Seit 1983 Mitglied im ETV
- Seit 30 Jahren Schiedsrichterwart im und für den ETV
- Rechtswarts
Vorsitzender, seit 10 Jahren
- Übungsleiter seit 1986, mit Pausen
- Vorstandsarbeit mit Pausen seit 1988, u.a. Schwimmwart, Beisitzer und stellv. Geschäftsführer
Finanzverwalter, seit 10 Jahren
- Abteilungsleiter Leichtathletik, 1996-1999
- seit 2012 Wettkampfbüro Leichtathletik
Einladung zur Mitgliederversammlung 2019
Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit lade ich Sie gem. § 11, Abs. 3 unserer Satzung recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Dienstag, den 21. Mai 2019, 19.00 Uhr,
Oerather Mühle, Roermonder Str. 36, Erkelenz.
Tagesordnung:
Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern zur Mitgliederversammlung müssen, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ungeachtet dessen freue ich mich, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können.
Mit sportlichen Grüßen
Turnverein Erkelenz 1860 e. V.
Der Vorstand
Peter Peidl
Vorsitzender
Hinweis: An diesem Tag, zu dieser Zeit werden alle sportlichen Aktivitäten eingestellt.
P.S. Unser Archiv wächst. Wer noch Zeitungsartikel oder andere Berichte, Saisonhefte, Veranstaltungshefte und/oder Fotos hat, kann sie gerne in der Geschäftsstelle abgeben.
==> Download der Einladung inkl. der Satzungsänderungen hier
Jahresberichte
- Rechenschaftsbericht / Bericht der Geschäftsführerin
- Abteilung: Diabetes
- Abteilung: Handball
- Abteilung: Leichtathletik
- Abteilung: Schwimmen
- Abteilung: Tischtennis
- Abteilung: Turnen
zu TOP 10: Satzungsänderungen / Ergänzungen
Neu |
Erklärung |
Präambel Der Turnverein Erkelenz 1860 e.V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren: Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt im Sport durch. Der Verein tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, welt-anschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus. Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
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Aus der Mustersatzung entnommen: Der Satzung kann eine Präambel vorangestellt werden, in der die Absichten und der Grundkonsens des Vereins beschrieben werden. Der Inhalt der Präambel ist allerdings nicht mit dem Zweck des Vereins im Sinne des Vereinsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts zu verwechseln, der in der Satzung selbst beschrieben wird. Vielmehr stellt die Präambel ein Leitbild für die Vereinsarbeit und eine allgemeine Absichtserklärung dar. Diese können im Rahmen der Auslegung von Satzungsvorschriften oder bei Entscheidungen im Verein, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein oder bei Verhängung von Vereinsstrafen, Bedeutung erlangen.
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Alte Satzung |
Änderung |
Erklärung |
§2 c) die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen; |
c) die Teilnahme und Durchführung an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen; |
Der Hinweis: Durchführung – fehlte bisher
Sonst: ohne Änderung
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Alte Satzung |
Ergänzung |
Erklärung |
§5 (1) Der Verein besteht aus: |
d) außerordentlichen Mitgliedern
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Für Angebote im Bereich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann es sinnvoll sein, Unternehmen als juristische Personen aufzunehmen. |
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(5) Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen. |
Korrespondiert mit §5 (1) d |
Alte Satzung |
Änderungung |
§6 (2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand…. |
§6 (2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins.…. |
Alte Satzung |
Änderungung |
Erklärung |
§7 (7) Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.
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§7 (7) Von Mitgliedern, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.
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Aktualisierung |
(11) Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder –pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am Lastschriftverfahren erlassen. |
(11) Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder –pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erlassen. |
Aktualisierung |
Alte Satzung |
Änderung |
Erklärung |
§8
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§8 (1) Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben. |
In unserer Satzung waren die Rechte und Pflichten der minderjährigen Mitglieder unzureichend geregelt. Wir haben uns an der Mustersatzung orientiert und den dortigen §10 zu 100% übernommen. |
(2) Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliederrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind dagegen von der Wahrnehmung ausgeschlossen |
(2) Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen, sind aber berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. |
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Alte Satzung |
Änderung |
Erklärung |
§9
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§9
5. Jugendausschuss. |
War bei uns nicht korrekt wiedergegeben. S. §16 (3) |
Alte Satzung |
Änderung |
Erklärung |
§11 (3) Die Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mit Schreiben an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Eine Einladung durch E-Mail bei bekannter E-Mail-Adresse gilt als zulässig. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss fest. |
§11
(3)
…in Textform… … Eine Einladung in elektronischer Form gilt als zulässig….. |
Das Vereinsrecht enthält keine Vorschrift, in welcher Form die Mitgliederversammlung ein-zuberufen ist. Die Form soll aber in der Satzung festgelegt werden (§ 58 Nr. 4 BGB). Wegen des Teilnahmerechts jedes Mitglieds muss die Einladungsform aber so gewählt werden, dass jedes Mitglied auch Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangt oder erlangen kann. Die Satzung kann für die Einladung „in Textform“ ausreichen lassen. Dann können diejenigen Mitglieder, die über entsprechende technische Einrichtungen verfügen, auch per Telefax oder E-Mail eingeladen werden. Das OLG Hamburg (Beschluss vom 06.05.2013, Az.: 2 W 35/13) sowie das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.03.2013, Az.: 3 W 149/12) haben entschieden, dass die Einberufung per E-Mail genügt, wenn die Satzung eine schriftliche Einladung vorsieht. Die Einberufung der Mitgliederversammlung eines e.V. per E-Mail ist ohne Unterschrift wirksam, wenn die Satzung die Einberufung in schriftlicher Form vorsieht. Gem. § 127 Abs. 1 i.V.m. § 126 Abs. 3 BGB kann daher die in der Satzung festgelegte Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, wobei gem. § 127 Abs. 2 BGB eine Unterschrift nicht erforderlich ist. Die Einberufung kann auch über einen Aushang oder über die Homepage des Vereins erfolgen. … |
(10) …. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. |
(10) ….Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. |
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Alte Satzung |
Änderung |
Erklärung |
§20
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§20 (1) IV. dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer Gesinnung oder durch Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet. |
Neu. Anpassung an Mustersatzung |
Alte Satzung |
Änderung |
Erklärung |
§22 (1) Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert. (2) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf: |
§22
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO, - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
(4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten. |
Zum 25.05.2018 trat ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union in Kraft.
Absatz (2) wird komplett ersetzt durch die Fassung der Mustersatzung des LSB NRW
Neu, aus Mustersatzung |
Da niemand zur Jugendversammlung gekommen ist, konnten keine neuen Jugendwarte gewählt werden.
Einladung zur Jugendversammlung 2019
Liebe Vereinsjugend,
Dienstag, den 21. Mai 2019, 18.30 Uhr,
Oerather Mühle, Roermonder Str. 36, Erkelenz.
Gerne bieten wir euch an diesem Tag die Gelegenheit, mit uns in Kontakt zu treten.
Wir möchten uns vorstellen und euch zeigen, wie ein Verein mit über 1.500 Mitgliedern funktioniert.
Wie könnte ihr euch einbringen?
Habt ihr Wünsche und Ideen?
Anregungen?
Wir freuen uns auf euch
Sommer 2019
Sport im Park
Wir bieten euch was ganz besonderes. In Kooperation mit dem Kreissportbund Heinsberg und gefördert durch den Landessportbund NRW könnt ihr den Sommer über kostenlose Sportangebote wahrnehmen.
Einfach vorbei kommen und mitmachen!
"Fit für den City-Lauf in Erkelenz am 16. Juni 2019"
Für: Kinder ab Jg. 2011, Jugendliche und Erwachsene, die sich gerne der Herausforderung stellen möchten, beim Citylauf 3,2 km zu laufen
Hinweis: zeitgleich zu diesem Angebot, läuft das untere Angebot. Es ist also möglich, die jüngeren Geschwister/Kinder bei Tanja Königs mitmachen zu lassen und selber am Lauftraining teilzunehmen.
Inhalt: Wir treffen uns am Spielplatz im Ziegelweiherpark, lockern und erwärmen uns gemeinsam und versuchen über 6 Wochen uns langsam an die 3,2 km am Stück heranzutasten bzw.unsere Zeiten zu verbessern
Wann:
dienstags von 17.00 - 18.00 Uhr
Start: 14. Mai bis 9. Juli 2019
Ort: Spielplatz im Ziegelweiherpark Fußweg von Nordpromenade/Am Ziegelweihr, Parkplatz an der Burg gegenüber
Übungsleiterin: Katrin Pellemeier
Bitte mit etwas zu trinken mitbringen und in sportlicher Kleidung kommen!
Bei evtl. gesundheitlichen Einschränkungen bitte vorher Lauffähigkeit ärztlich abklären lassen und die Übungsleiterin informieren!
Bewegung, Sport und Spiel im Freien
Für: Kinder (2-8 Jahre)
Hinweis: zeitgleich zu diesem Angebot, läuft das obige Angebot. Es ist also möglich, die jüngeren Geschwister bei Tanja Königs mitmachen zu lassen und selber am Lauftraining teilzunehmen.
Inhalt: Mit einer Mischung aus Laufspielen und Mannschaftssport sollen Koordination, Ausdauer und Kooperation der einzelnen Kinder gefördert werden. Durch den Einsatz von Bällen und Alltagsmaterialien sowie bei der gemeinsamen Entwicklung neuer Spielideen, können die Kinder sich kreativ einbringen. Im Spielerischen soll der Spaß an der Bewegung geweckt werden.
Bitte mitbringen: Handtuch, wetterangepasste Sportbekleidung
dienstags von 17.00 - 18.00 Uhr
Start: 14. Mai 2019 bis 9. Juli 2019
Ort: Spielplatz im Ziegelweiherpark Fußweg von Nordpromenade/Am Ziegelweihr, Parkplatz an der Burg gegenüber
Übungsleiterin: Tanja Königs
Was wird sonst noch geboten? >>Hier geht es zum Flyer
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Vefügung >>hier
Sportgala des Kreissportbundes Heinsberg
... wieder mal zu Gast in der Stadthalle Erkelenz
Am Samstag, 6. April 2019 fand die diesjährige Sportgala des Kreissportbundes Heinsberg statt.
Im Vorfeld hatten wir schon erfahren, dass auch aus des Reihen des ETV etliche Athleten nominiert waren. So waren von den 360 Gästen am Abend allein 51 Besucher vom ETV dabei. Was für eine Zahl. Vorab unser Fazit: es war wieder ein ganz toller Abend. Viel Würdigung, super Stimmung, tolles Essen, mega Service...
Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, wieder in Erkelenz und auch der Termin steht schon fest: 28. März 2020
Hier die Ergebnisse:
Kategorie: Nachwuchstalent weiblich 2018 - 3. Platz - Nina Holt (Schwimmen)
Kategorie: Beste Mannschaft des Jahres 2018 - 3. Platz - weibliche B-Jugend (Handball)
Kategorie: Seniorensportlerin des Jahres 2018 - 1. Platz - Ingrid Kusche (Leichtathletik)
Kategorie: Seniorensportler des Jahres 2018 - 2. Platz - Ralf Laermann (Triathlon)
Kategorie: Sportlerin des Jahres 2018 - 3. Platz - Martina Laprell (Triathlon)
Kategorie: Sportler des Jahres 2018 - 3. Platz - André Lennartz (Schwimmen)
Kategorie: Ehrenamtliches Lebenswerk - Hans Borgmann (Leichtathletik)