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Download der Beitragstabelle >>hier


Beispielrechnung:

Ihr Sohn ist 16 Jahre alt und möchte Mitglied in unserer Handballabteilung werden
- einmalig 10 Euro Aufnahmegebühr
- Grundbeitrag ETV - 5 Euro pro Monat
- zusätzlich Abteilungsbeitrag ETV - Handball - 4,50 Euro pro Monat
==> monatliche Belastung = 9,50 Euro
- der Beitrag wird als Jahresbeitrag berechnet und per SEPA-Lastschrift eingezogen

Möchte ihr Sohn nun auch zusätzlich in der Abteilung Leichtathletik Mitglied werden, so kommt hier zusätzlich der Abteilungsbeitrag Leichtathletik in Höhe von 1,25 Euro monatlich hinzu.


Aktuelle Version: 28. Mai 2019


§1 - Zweckbestimmung

(1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der Turnverein Erkelenz 1860 e.V. Mitgliedsbeiträge

§2 - Beitragsart

(1) Durch die Zahlung des Vereinsbeitrages hat jedes Mitglied das Recht, an allen Breitensportangeboten des Vereins unentgeltlich teilzunehmen.
(2) Jede Abteilung kann für Mitglieder, einen zusätzlichen Abteilungsbeitrag erheben.

§3 - Beitragshöhe und Beitragsberechnung

(1) Bei der Berechnung der Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe wird das tatsächliche Alter am ersten Tag eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.
(2) Die Altersstufen sind wie folgt festgelegt:
- Kinder von 0 bis 13 Jahre
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahre
- Erwachsene ab 18 Jahre
Schüler, Studenten, Auszubildende, freiwilligen Dienst ab 18 Jahre zahlen für die Dauer der Ausbildung bzw. freiwilligen Dienst - maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres- gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den Jugendbeitrag.
Die Bescheinigung muss bis zum 15. November eines jeden Kalenderjahres in der Geschäftsstelle vorliegen. Sie gilt dann für das folgende Geschäftsjahr.

§4 - Beitragsjahr

(1) Das Beitragsjahr ist identisch mit dem Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§5 - Beitragsverwendung

(1) Der Vereinsbeitrag und eventuell erhobene Abteilungsbeitrag fließen ohne Abzug den Abteilungen zu.
(2) Vom Gesamtvorstand wird eine Verwaltungskostenumlage erhoben. Die Verwaltungskosten werden nach einem Mitgliederschlüssel auf die Abteilungen umgelegt. Für die Berechnung des Mitgliederschlüssels werden die Mitgliederzahlen am 01.Januar des laufenden Geschäftsjahres als Basis genommen.
(3) Für die Berechnung der Verwaltungskostenumlage werden die Verwaltungskosten des abgelaufenen Geschäftsjahres als Bezugsgröße gewählt.
(4) Über die Verwendung von Überschüssen aus der Verwaltungskostenumlage am Ende eines Geschäftsjahres entscheidet der Gesamtvorstand.
(5) Bei unverhältnismäßig häufigen Doppelmeldungen, die zu einer großen wirtschaftlichen Belastung einer Abteilung führen, wird zwischen den betroffenen Abteilungen in eigener Verantwortung ein finanzieller Ausgleich geschaffen.

§6 - Beitragspflicht

(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet Mitgliederbeiträge zu entrichten.
(2) In begründeten Ausnahmefällen kann der Gesamtvorstand auf Antrag ein Mitglied des Vereins ganz oder teilweise von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreien.
(3) Über die Befreiung von der Zahlung des Abteilungsbeitrages entscheidet der zuständige Abteilungsvorstand in eigener Verantwortung.
(4) Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei.

§7 - Beitragsfestsetzung

(1) Der Vereinsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung für das folgende Geschäftsjahr festgelegt.
(2) Der Abteilungsbeitrag wird von der jeweiligen Abteilungsversammlung festgelegt.
(3) Beitraghöhe und Beitragsberechnung sind in der jeweils gültigen Fassung als Anlage "A" Bestandteil dieser Beitragsordnung.

§8 - Beitragserhebung

(1) Der Mitgliedsbeitrag des TV Erkelenz 1860 e.V. wird per SEPA-Lastschriftverfahren gemäß Beitragstabelle eingezogen.
Die Abbuchung erfolgt am 1. Februar, oder dem darauf ersten folgenden Werktag des Beitragsjahres. Jedes Mitglied erteilt dem Verein ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Unterbleibt dies, so erstellt der Verein zusätzlich eine Beitragsrechnung, für die 5,00 € berechnet werden. Zahlt das Mitglied seinen Jahresbeitrag im ersten Monat des Beitragsjahres, werden die zusätzlichen 5,00 € nicht erhoben.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im Voraus erhoben. Der Beitrag wird sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Nach weiteren vier Wochen erfolgt eine schriftliche Mahnung. Wird der Beitrag trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt, ist der Vorstand verpflichtet das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Die entstehenden Kosten und Verzugszinsen gehen zu Lasten des Mitglieds.
(3) Bei Sportlern, die während des Geschäftsjahres in den Verein eintreten, wird der Beitrag anteilig erhoben.
(4) Mitglieder, die während des Geschäftsjahres austreten, haben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Mitgliedsbeiträge für das jeweilige Jahr.
(5) Änderung des Mitgliederstatus von aktiv auf passiv ist nur zum 01.01. des Jahres möglich. Ebenso die Umstellung in eine Familienmitgliedschaft. Die Umstellung von passiv auf aktiv ist jederzeit möglich, der Beitrag wird dann entsprechend neu berechnet und nachgefordert.
(6) Bei Neuaufnahmen von Mitgliedern wird eine Aufnahmegebühr von 10,00 € erhoben. Die Höhe der Gebühr wird jährlich von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Hauptvorstandes neu festgelegt.
(7) Die Gläubiger-Identifikationsnummer des ETV lautet: DE93ZZZ00000145347
(8) Die Mandatsreferenznummer entspricht der Mitgliedsnummer des Mitgliedes
(9) Sollte der Einzug per SEPA-Lastschrift fehlschlagen, trägt das Mitglied / der Kontoinhaber die Kosten. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Gebühren, die die Bank dem Verein auferlegt PLUS 5,00 Euro Verwaltungsgebühr für den Aufwand des Vereins.

§9 - Schlussbestimmung

(1) Diese Beitragsordnung tritt am 28. Mai 2019 gemäß Satzung §7 (13) am gleichen Tage in Kraft. Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 18. März 2013.

 

Anlage A

 

 

Beitragstabelle

 

 

Wer

Jahres-Vereinsbeitrag

monatlich

Kinder von 0 - 13 Jahre

54,00 €

4,50 €

Jugendliche von 14 - 17 Jahre

60,00 €

5,00 €

Erwachsene > 18 Jahre

90,00 €

7,50 €

Familien*

168,00 €

14,00 €

passive Erwachsene > 18 Jahre

30,00 €

 

passive Jugendliche von 14-17 Jahre

24,00 €

 

passive Kinder von 0-13 Jahre

18,00 €

 

*Definition Familie: mind. 2 Erwachsene und 1 Kind, oder 1 Erwachsener und 2 Kinder
Hinzu kommen die Abteilungsbeiträge der einzelnen Abteilungen.
Hinweis:
§7 (2) der Satzung:
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, der Aufnahmegebühr und der Gebühren für besondere Leistungen des Vereins, sowie die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss.